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Deutsche Botschaft: Verlängerung der vorübergehenden Einreisebeschränkungen nach Deutschland

17.04.2020

Die Bundesregierung hat entschieden, der Empfehlung der EU-Kommission vom 8. April 2020 zu folgen und zur weiteren Eindämmung von COVID-19 die bereits bestehenden Reisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zunächst um weitere 30 Tage zu verlängern. Die am 17. März 2020 von den Staats- und Regierungschefs der EU beschlossenen Einreisebeschränkungen in den Schengen-Bereich wird Deutschland – wie auch andere europäische Staaten – zunächst bis zum 15. Mai 2020 weiter anwenden.

Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen. Sie dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen.

Drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen können nur einreisen, wenn Sie in Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) oder eines nationalen Visums (Kategorie „D“) sind. Nachweise über die Familienzugehörigkeit (z.B. Heiratsurkunde) sollten bei Reiseantritt ebenfalls mitgeführt werden.

Trotz Schließung der Visastelle für den Publikumsverkehr können Sondertermine zur Beantragung von nationalen Visa für die Familienangehörigen von Deutschen vergeben werden. Dafür ist eine Anfrage per E-Mail an visa(at)jaka.diplo.de notwendig.

Drittstaatsangehörige ohne längerfristiges Aufenthaltsrecht können grundsätzlich nicht einreisen.

Die Entscheidung über die Möglichkeit der Einreise erfolgt nach pflichtgemäßer Prüfung der Bundespolizei vor Ort. Die Botschaft kann diesbezüglich keine verbindlichen Zusicherungen geben.