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Informationen und Ansprechpartner zu Zollverfahren während der Corona-Pandemie in Deutschland

02.04.2020

Zur Zeit gibt es viele Fragen zu Zollverfahren im Zusammenhang mit eiligen Ein- oder Ausfuhren von Waren, die .z.B. zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dringend benötigt werden.

  1. Informationsangebot

    Dazu stellen die dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstehenden Zollbehörden ein umfassendes, öffentlich zugängliches Informationsangebot zur Verfügung: klick hier

  2. Ansprechpartner

    Ansprechpartner und Kontaktdaten beim Zoll finden Sie hier.

    Bei Fragen zu einem laufenden Antragsverfahren zur Bewilligung von Verfahrenserleichterungen, zu Ihrer Zollabfertigung oder anderen eingeleiteten Verfahren wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt oder an das abfertigende Zollamt.

    Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten ebenfalls Anfragen von Personen, die Beteiligte in zollrechtlichen Verfahren vertreten (zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte und andere gewerbliche Vertreter).

    In Ergänzung zu den örtlich zuständigen Hauptzollämtern (HZA) bzw. der Zollstelle an dem Einfuhr-Flughafen/Hafen hat die Generalzolldirektion (GZD) für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie die Kontaktgruppe Corona eingerichtet, um im Sinne einer Gesamtsteuerung und Koordinierung den Informationsfluss im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (COVID 19) zu konzentrieren.

    Für übergeordnete Fragen von Unternehmen und anderen Wirtschaftsbeteiligten ist die Kontaktgruppe unter folgender Mailadresse an jedem Wochentag rund um die Uhr zu erreichen, um eine schnelle und koordinierte Bearbeitung der Anfragen sicherzustellen: Kontaktgruppe-Corona.gzd(at)zoll.bund.de