Indonesien hat ein neues Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern verabschiedet, das Arbeitsverträge, Löhne, Kündigungen und Abfindungen regelt. Es sieht einen stärkeren Arbeitnehmerschutz vor, während wichtige Einzelheiten noch durch Durchführungsbestimmungen geregelt werden müssen.
Das indonesische Repräsentantenhaus hat ein neues Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern verabschiedet. Ziel ist es, die Rechte der Beschäftigten zu stärken und einen klareren rechtlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse zu schaffen, insbesondere bei Arbeitsverträgen, Löhnen, Kündigungen und Abfindungszahlungen.
Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, in einer Plenarsitzung verabschiedet, weniger als zwei Monate nach Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Hintergrund ist ein Urteil des indonesischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024, das die Regierung und das Parlament verpflichtete, ein eigenständiges Arbeitsgesetz außerhalb des rechtlichen Rahmens des sogenannten Job Creation Law zu schaffen.
Das Gesetz umfasst 23 Kapitel und 313 Artikel und regelt zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte, soziale Absicherung, Beschäftigungsverhältnisse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Löhne, industrielle Beziehungen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Abfindungsansprüche.
Arbeitsminister Yassierli erklärte, das Gesetz solle für mehr Rechtssicherheit sorgen, indem bislang auf verschiedene Vorschriften verteilte arbeitsrechtliche Standards vereinheitlicht werden. Zugleich solle es den Schutz der Beschäftigten stärken und klarere Regeln für Arbeitsverhältnisse schaffen.
„Dieser Gesetzentwurf schafft ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der grundlegenden Arbeitnehmerrechte und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Unternehmen“, zitierte Reuters Abgeordnete während des Gesetzgebungsverfahrens.
Zu den im Gesetzgebungsverfahren bekannt gewordenen Änderungen gehören höhere Abfindungen für anspruchsberechtigte Beschäftigte, strengere Vorschriften für befristete Arbeitsverträge sowie Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsaufsicht und zur Absicherung von Abfindungsansprüchen. Das Gesetz enthält zudem Bestimmungen für Beschäftigte außerhalb regulärer formeller Arbeitsverhältnisse. Der genaue Umfang mehrerer Schutzregelungen hängt jedoch vom endgültigen Gesetzestext und den nachfolgenden Durchführungsbestimmungen ab.
Wirtschaftsverbände forderten unterdessen eine sorgfältige Umsetzung der neuen Vorschriften. Die indonesische Industrie- und Handelskammer (KADIN) betonte die Notwendigkeit klarer Durchführungsbestimmungen und ausreichender Vorbereitungszeit, damit die neuen Regelungen nicht zu zusätzlicher Unsicherheit für Arbeitgeber führen.
KADIN wies zudem darauf hin, dass bei der Umsetzung von Vorschriften zu Beschäftigungskosten, Löhnen, Abfindungen und weiteren Verpflichtungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt werden müssten. Ähnliche Bedenken äußerten Arbeitgebervertreter bereits während des Gesetzgebungsverfahrens. Sie warnten davor, dass zusätzliche Verpflichtungen oder Einschränkungen ohne klare Umsetzungsmechanismen Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen beeinträchtigen könnten.
Auch Gewerkschaften und Wissenschaftler bewerten das Gesetz unterschiedlich. Wie Kompas berichtete, gelten mehrere Bestimmungen als Fortschritt, darunter eine stärkere Arbeitsaufsicht, die Einrichtung eines Rücklagenfonds für Abfindungen sowie eine Verkürzung der zulässigen Höchstdauer befristeter Arbeitsverträge gegenüber den Regelungen des Job Creation Law.
Gleichzeitig bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich des Schutzes informell Beschäftigter, der Lohnregelungen und der zahlreichen wichtigen Fragen, die erst durch Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden sollen. Auch das Gesetzgebungsverfahren wurde von Arbeitnehmerorganisationen unterschiedlich bewertet. Während einige den Prozess als partizipativer als frühere Arbeitsrechtsreformen bezeichneten, stellten andere infrage, ob in der Schlussphase eine ausreichende öffentliche Prüfung des Gesetzentwurfs möglich gewesen sei.