Handelsminister Budi Santoso erklärte am 22. September, dass die Umstellung weiterhin im vorgesehenen Zeitplan liege. Parallel dazu evaluiere die Regierung die bisherige Umsetzung und stimme sich mit PT Danantara Sumberdaya Indonesia (DSI) über die operative Ausgestaltung des Systems ab.
Rechtsgrundlage ist die Regierungsverordnung Nr. 24/2026 über die Steuerung des Exports strategischer Rohstoffkommoditäten, die am 1. Juni 2026 in Kraft trat. Sie bildet den Rahmen dafür, dass bestimmte strategische Rohstoffexporte künftig über ein staatliches Exportunternehmen abgewickelt werden. Das Handelsministerium erließ anschließend separate Durchführungsbestimmungen für Kohle, Palmöl und Ferrolegierungen.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase vom 1. Juni bis 31. Dezember 2026 können Unternehmen weiterhin auf Grundlage bereits erteilter Exportgenehmigungen ausführen. Gleichzeitig gelten zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten gegenüber dem zuständigen staatlichen Exportunternehmen.
Die zweite Phase soll spätestens am 1. Januar 2027 beginnen. Nach den Bestimmungen des Handelsministeriums sollen die vom System erfassten Waren dann über das zuständige staatliche Exportunternehmen exportiert werden. Dies betrifft unter anderem Verfahren vor der Zollabfertigung, die eigentliche Zollabfertigung sowie nachgelagerte Prozesse gemäß den geltenden Vorschriften.
Für Kohle gelten die Regelungen für mehrere Warengruppen, darunter Anthrazit, Kraftwerkskohle, Braunkohle und Torf. Palmölexporte bleiben zudem an Vorgaben zur Versorgung des Inlandsmarktes geknüpft. Für Ferrolegierungen erfasst die entsprechende Regelung 15 achtstellige Zolltarifpositionen unter HS 7202, für die unterschiedliche Exportanforderungen gelten.
Nach Angaben des Handelsministeriums soll die stufenweise Einführung Unternehmen und anderen Beteiligten Zeit zur Anpassung geben und zugleich die Kontinuität der Exportaktivitäten sicherstellen. Die Regierung erklärt, mit der Regelung die Exportsteuerung zu verbessern, die Versorgung des Binnenmarktes zu sichern und die Weiterverarbeitung im Inland zu unterstützen.
In den ersten drei Monaten der Umsetzung prüfte DSI nach Angaben von IDNFinancials und Antara rund 6.500 Exportanmeldungen (PEB). Diese umfassten einen Handelswert von mehr als 14 Milliarden US-Dollar sowie über 90 Millionen Tonnen Waren, die in mehr als 100 Länder exportiert wurden.
Die Regierung bewertet die erste Umsetzungsphase weiterhin, bevor die Übergangsfrist endet. Budi zufolge laufen die Gespräche mit DSI über die konkrete operative Ausgestaltung weiter. Damit können bis zum Übergang in die nächste Phase noch zusätzliche Details zur praktischen Umsetzung bekannt gegeben werden.
Für Unternehmen, die in den betroffenen Lieferketten tätig sind, einschließlich ausländischer Käufer und Geschäftspartner, ist die Umstellung relevant, da sich damit Verfahren und institutionelle Zuständigkeiten für die Ausfuhr der drei Warengruppen ändern. Das Handelsministerium hat zugleich klargestellt, dass das zentrale Exportverfahren nicht automatisch auf alle strategischen Rohstoffe ausgeweitet werden soll. Eine mögliche Erweiterung würde eine gesonderte Prüfung erfordern.